HOTEL-ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beherbergungsverträge oder sonstigen damit zusammenhängenden Verträge, die zwischen dem Hotel und dem Gast geschlossen werden (einschließlich Tagesgästen, die Zimmer für Telearbeit usw. nutzen; das Gleiche gilt im Folgenden), und alle Angelegenheiten, die nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen und allgemein anerkannten Gepflogenheiten.
Alle Nutzungsrichtlinien und Vorsichtsmaßnahmen (im Folgenden zusammenfassend als „Regeln“ bezeichnet), die von Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgelegt werden, bilden zusätzlich zu den vom Hotel festgelegten und in den Gästezimmern ausliegenden Hotelregeln und -vorschriften einen Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ungeachtet des vorstehenden Absatzes haben Sonderregelungen, die vom Hotel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und Gepflogenheiten getroffen werden, Vorrang.
Unterkunft und Vereinbarung
Wer eine Unterkunftsvereinbarung bei Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) beantragt, muss dem Hotel die folgenden Informationen zur Verfügung stellen:
Name und Telefonnummer des Gastes
Das Datum des Aufenthalts und die voraussichtliche Ankunftszeit
Unterkunftsgebühr
Sonstige Informationen, die das Hotel für notwendig erachtet
Falls ein Gast eine Verlängerung seines Aufenthalts über das in (ii) des vorstehenden Absatzes genannte Datum hinaus beantragt, gilt der Antrag zum Zeitpunkt der Antragstellung als Antrag auf einen neuen Beherbergungsvertrag.
Zahlung der Gebühren und Bedingungen beim Ein- und Auschecken
Eine Aufschlüsselung der von den Gästen zu zahlenden Unterkunftskosten finden Sie im Abschnitt „Unterkunftskosten“.
Die im vorstehenden Absatz genannten Unterkunftskosten müssen am Tag der Ankunft des Gastes oder auf Verlangen des Hotels an der Rezeption in einer bevorzugten Währung oder in Form von Reiseschecks, Hotelgutscheinen, Kreditkarten oder anderen vom Hotel akzeptierten Zahlungsmitteln entrichtet werden. Beachten Sie jedoch, dass Barzahlungen nicht akzeptiert werden, wenn das Hotel den Gast im Voraus darüber informiert hat, dass Barzahlungen nicht akzeptiert werden.
Die Übernachtungsgebühr wird auch dann berechnet, wenn der Gast freiwillig auf die Nutzung eines vom Hotel bereitgestellten Zimmers verzichtet.
Gästen, die Pakete mit Frühstück, Mittagessen, Abendessen oder anderen Zusatzleistungen gebucht haben, werden diese Leistungen auch dann in Rechnung gestellt, wenn sie diese nicht in Anspruch nehmen, sofern im Paket nichts anderes angegeben ist.
Stornierungsbedingungen
Bei einer Stornierung innerhalb von 30 Tagen vor Anreise wird der gesamte Betrag (Gesamtpreis für den Aufenthalt) in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung innerhalb von 89 Tagen vor Anreise wird eine Teilgebühr in Höhe von 50 % des Gesamtpreises für den Aufenthalt fällig. Bei einer Stornierung innerhalb von 90 Tagen vor Anreise fallen keine Kosten an.
Bitte beachten Sie: Von allen berechtigten Rückerstattungen wird eine Kreditkartenbearbeitungsgebühr in Höhe von 3,5 % abgezogen.
Verwendung personenbezogener Daten
The Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) respektiert die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten seiner Kunden. Unter keinen Umständen geben wir personenbezogene Daten ohne Ihre Zustimmung an Dritte weiter, außer wenn wir den Namen, die E-Mail-Adresse oder die Kreditkartendaten des Kunden an das Hotel Ihrer Wahl übermitteln oder wenn die Weitergabe personenbezogener Daten gesetzlich vorgeschrieben ist.
Mehrwertsteuer
Reservierungen unterliegen den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuersätzen. Bei einer Änderung des geltenden Mehrwertsteuersatzes können daher die Kosten für die während des Aufenthalts erbrachten Leistungen dem neuen, höheren oder niedrigeren Mehrwertsteuersatz unterliegen.
Verbotene Handlungen
Gäste dürfen weder selbst noch durch Dritte folgende Handlungen vornehmen:
Bei der Anmeldung oder Angabe falscher Informationen während des Aufenthalts in einer Unterkunft von Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges)
Die Verwendung betrügerischer Zahlungsmethoden wie gestohlener Kreditkarten während des Aufenthalts in den Räumlichkeiten von Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges)
Unbefugte Aneignung oder Nutzung von Mitgliedervorteilen oder personenbezogenen Daten Dritter von The Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges)
Die Nutzung von Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) für geschäftliche Zwecke ohne Genehmigung der Geschäftsleitung,
Massenbuchungen mit anschließender Massenstornierung oder ähnliche Handlungen,
Wiederholtes Buchen und Stornieren von Reservierungen ohne triftigen Grund oder ähnliche Handlungen
Sich als Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) auszugeben oder Handlungen zu begehen, die als solche missverstanden werden könnten.
Unbefugter Zugriff auf Systeme oder Computer oder ähnliche Handlungen,
Das Versenden oder Hochladen schädlicher Computerprogramme oder ähnliche Handlungen,
Entfernen, Beschädigen oder Zerstören von Ausstattungsgegenständen innerhalb der Hoteleinrichtungen oder ähnliche Handlungen
Behinderung des Geschäftsbetriebs oder Schädigung des Rufs oder der Marke des Hotels durch Forderungen, die über sozial akzeptierte Normen hinausgehen, oder durch Verleumdung, Diffamierung, Bedrohung oder Belästigung des Hotels oder seiner Mitarbeiter oder durch das Posten provokativer Kommentare in sozialen Netzwerken oder ähnliche Handlungen.
Gewalt, Drohungen, Erpressung oder andere Zwangsmaßnahmen und unangemessene Forderungen gegenüber dem Hotel oder seinen Mitarbeitern,
Jegliche Handlungen, die anderen Gästen, Dritten oder dem Hotel Unannehmlichkeiten, Schäden oder Nachteile verursachen oder verursachen könnten,
Jegliche Handlungen, die die Urheberrechte, Markenrechte oder andere Rechte an geistigem Eigentum, Persönlichkeitsrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte anderer Gäste, Dritter oder des Hotels verletzen oder zu verletzen drohen,
Handlungen, die gegen die öffentliche Ordnung oder das Gesetz verstoßen oder verstoßen könnten, sowie alle kriminellen Handlungen;
Demonstration der Macht einer organisierten kriminellen Vereinigung oder Beihilfe zu einer organisierten kriminellen Vereinigung,
Verstoß gegen andere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Verstoß gegen sonstige Bestimmungen der Hausordnung des Hotels,
Alle anderen Handlungen, die vom Hotel als unangemessen erachtet werden.
The Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) ist berechtigt, vom Gast Schadenersatz für alle Schäden zu verlangen, die durch die im vorstehenden Absatz genannten Handlungen entstanden sind.
Haustierrichtlinie
Haustiere wie Hunde, Katzen oder andere Tiere dürfen nicht in den Unterkünften von Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) untergebracht werden oder sich dort aufhalten. Bei Unterbringung von Haustieren in den Apartments wird eine Geldstrafe fällig. Blindenhunde oder Therapiehunde sind erlaubt, müssen jedoch bei der Buchung angemeldet werden.
Kinderpolitik
Wenn ein Kind älter als 15 Jahre ist, wird ein separates Zimmer zum geltenden Zimmerpreis der Eltern benötigt. (Für Personen über 15 Jahren wird kein Zustellbett bereitgestellt.)
Bis zu zwei Kinder unter 15 Jahren können im Zimmer der Eltern untergebracht werden, wobei ein Zustellbett ohne Aufpreis zur Verfügung steht. Bitte geben Sie Ihren Wunsch nach einem Zustellbett bei der Buchung an, da nicht alle Zimmerkategorien ein Zustellbett aufnehmen können.
Nichtraucher-Richtlinie
The Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) ist eine Nichtraucherunterkunft. Das Rauchen ist in den öffentlichen Bereichen und in den Gästezimmern des Hotels nicht gestattet. Für Gäste, die während ihres Aufenthalts in unserem Hotel rauchen möchten, stehen ausgewiesene Raucherbereiche zur Verfügung. Das Hotel erhebt eine Reinigungsgebühr in Höhe von 250 USD für jedes Gästezimmer, in dem gegen diese Nichtraucherregelung verstoßen wird. Dies gilt sowohl für herkömmliche Rauchmethoden als auch für alle elektronischen Abgabesysteme. Das Rauchen umfasst Tabakzigaretten, elektronische Zigaretten (Vape), Zigarren, Pfeifentabak, Zigarettenblätter (Rokok Daun), Bambuspfeifen und Wasserpfeifen (Bong, Hookah/Shisha und Mouassal).
Waffenrichtlinie
Die Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter hat für Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) oberste Priorität. Diese Richtlinie dient dem Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter und bezieht sich auf das Mitführen von Schusswaffen auf dem Hotelgelände.
The Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) erkennt an, dass Gäste aus verschiedenen legitimen Gründen legal Schusswaffen besitzen dürfen. Diese Richtlinie soll eine sichere Umgebung für alle Gäste und Besucher schaffen, indem sie angemessene Leitlinien für die Aufbewahrung von Schusswaffen auf unserem Gelände bereitstellt.
Gäste der Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges), die rechtmäßig zum Besitz einer Schusswaffe berechtigt sind, dürfen diese Schusswaffe ausschließlich zu Aufbewahrungszwecken auf das Hotelgelände mitbringen. Jeder Hotelgast, der sich mit einer Schusswaffe auf dem Hotelgelände aufhält, ist persönlich dafür verantwortlich, alle geltenden staatlichen Gesetze in Bezug auf Schusswaffen einzuhalten.
Gäste, die sich nicht an diese Richtlinie halten, können aufgefordert werden, das Hotelgelände zu verlassen. Eine pauschale Ausnahme von den in dieser Richtlinie beschriebenen Einschränkungen gilt nur für Strafverfolgungsbeamte und bestimmtes Militärpersonal, die im Dienst sind und zur Ausübung ihrer Aufgaben Schusswaffen mit sich führen müssen.
Alkoholpolitik
Wir empfehlen Ihnen, alle Getränke in unseren rund um die Uhr geöffneten Restaurants zu kaufen. The Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps und Lodges) gestattet volljährigen Gästen nicht, eigene alkoholische Getränke mitzubringen. Alkohol ist in öffentlichen Bereichen wie der Lobby, der Sauna, den Fluren usw. nicht gestattet.
Sicherheitsrichtlinien für Gäste
Im Rahmen unserer Verpflichtung zur Sicherheit unserer Gäste geben unsere Mitarbeiter die Identität, die Zimmernummer oder die Anwesenheit eines Gastes nur an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter. Dies gilt auch für die Entgegennahme oder Weiterleitung von Nachrichten oder die indirekte Weiterleitung von Telefonanrufen. Es liegt in der Verantwortung der Gäste, ihre Anwesenheit und Zimmernummer allen Personen mitzuteilen, von denen sie Anrufe oder Besuche erhalten möchten.
Auf dem gesamten Gelände sind Überwachungskameras installiert, und jede Person, die sich auf unserem Grundstück aufhält, kann aufgezeichnet werden. The Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) übernimmt keine Verantwortung für Personenschäden, die während der Nutzung der Fitnesscenter-Einrichtungen entstehen, sofern diese vorhanden sind. Die Nutzung der Fitnesscenter-Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Hotelhaftung/Trennungsgebühr
The Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) entschädigt den Gast für alle Schäden, die durch die Nichterfüllung des Beherbergungsvertrags oder der damit verbundenen Verträge entstehen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Schäden auf Gründe zurückzuführen sind, die nicht vom Hotel zu vertreten sind.
Die Verpflichtung des Hotels, dem Gast ein Zimmer zur Verfügung zu stellen, beginnt mit dem Einchecken des Gastes an der Rezeption des Hotels und endet mit Ablauf der Check-out-Frist.
Das Hotel ist im Rahmen einer Hotelhaftpflichtversicherung gegen Feuer und andere Katastrophen versichert.
Höhere Gewalt
Wenn und soweit die Erfüllung einer Verpflichtung einer Partei aus dieser Vereinbarung direkt oder indirekt durch Feuer, Überschwemmung, Erdbeben, Naturgewalten oder höhere Gewalt, Kriegshandlungen, Terrorismus, Unruhen, zivile Unruhen, Rebellionen oder Revolutionen oder andere ähnliche Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle dieser Partei liegen (jeweils ein „Ereignis höherer Gewalt“), verhindert, behindert oder verzögert wird und diese Nichterfüllung, Behinderung oder Verzögerung nicht durch angemessene Vorsichtsmaßnahmen hätte verhindert werden können, so ist die nicht erfüllende, behinderte oder verzögerte Partei von der Nichterfüllung, Behinderung oder Verzögerung der von der höheren Gewalt betroffenen Verpflichtungen (die „betroffenen Dienstleistungen“) befreit.
Rechte Dritter
The Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) kann grundsätzlich keine Rechte aus dem Vertrag zwischen sich und dem Kunden übertragen oder Verpflichtungen daraus auferlegen, außer gegenüber den Vertragsparteien. Das Hotel überträgt Rechte nur dann an Dritte, wenn der Kunde dies zuvor ausdrücklich angeordnet hat.
Parken
The Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) gestattet Gästen, ihre Fahrzeuge auf dem Parkplatz abzustellen, wenn sie den Hotelparkplatz nutzen, unabhängig davon, ob der Gast die Schlüssel beim Hotel hinterlegt hat, und das Hotel haftet nicht für die Verwaltung des Fahrzeugs. Das Hotel haftet jedoch für Schäden, die durch vorsätzliches Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit bei der Verwaltung des Parkplatzes verursacht werden.
Haftung des Gastes
Der Gast hat dem Hotel alle Schäden zu ersetzen, die durch vorsätzliches Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit seitens des Gastes verursacht wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reparaturkosten für Einrichtungen und entgangene Verkaufschancen).
Befreiung
The Uniques Tanzania Limited (Hotels, Camps oder Lodges) ist von der Haftung befreit, wenn eine in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den Regeln und Vorschriften festgelegte Ausnahmeregelung gilt.
Streitbeilegung/Probleme
Verhandlungen – diese werden manchmal in zwei separate Phasen unterteilt: zunächst Verhandlungen zwischen Vertretern der Parteien, die für die tägliche Umsetzung eines Vertrags verantwortlich sind, und dann, falls diese erfolglos bleiben, Verhandlungen zwischen Führungskräften, die befugt sind, den Streit beizulegen. In einigen Fällen können auch die Anwälte der Parteien an den Verhandlungen teilnehmen.
Mediation – ein Verfahren, bei dem eine unabhängige dritte Partei zwischen den Parteien vermittelt, um Bereiche für mögliche Kompromisse zu erkunden. Letztendlich liegt es weiterhin bei den Parteien, zu entscheiden, ob sie sich auf eine Lösung ihres Streits einigen können.